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   RG, 20.10.1933 - VII 107/33   

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https://dejure.org/1933,418
RG, 20.10.1933 - VII 107/33 (https://dejure.org/1933,418)
RG, Entscheidung vom 20.10.1933 - VII 107/33 (https://dejure.org/1933,418)
RG, Entscheidung vom 20. Oktober 1933 - VII 107/33 (https://dejure.org/1933,418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Grundsatz des § 92 Abs. 2 ZPO. auch zu Gunsten des Berufungsbeklagten anwendbar, der mit seinem auf Zurückweisung der Berufung gerichteten Antrag durchdringt bis auf eine geringfügige, keine besonderen Kosten verursachende Abänderung zum Vorteil des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 142, 83
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG München, 21.03.2024 - 8 U 4789/22

    Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Schadensberechnung, Sittenwidrige

    § 92 Abs. 2 ZPO ist auf die Beklagte entsprechend anzuwenden (RGZ 142, 83; LAG Berlin, BeckRS 2001, 30895294).
  • AG Viersen, 11.12.2020 - 32 C 480/19

    Besteller in Annahmeverzug: Eigene Lagerkosten werden nicht erstattet!

    § 92 Abs. 2 ZPO ist zwar auf den Beklagten entsprechend anzuwenden (RGZ 142, 83; LAG Berlin, BeckRS 2001, 30895294).
  • LG Köln, 11.07.1990 - 10 S 144/90
    Allerdings übernimmt der Zwangsverwalter das Mietverhältnis grundsätzlich in der Rechtslage, in welcher sich dieses im Zeitpunkt der Beschlagnahme befindet; ähnlich dem Konkursverwalter (vgl. §§ 21, 6 KO) muss auch der Zwangsverwalter in gültige Mietverträge eintreten und sie erfüllen, § 152 II ZVG (vgl. RGZ 142, 83 (89); 144, 194 (195); OLG Hamburg, ZIP 1990, 320 (321); Zeller, ZVG, 13. Aufl., § 152 Anm. 4, 10; jeweils m. w. Nachw.).

    a) Mit Anordnung der Zwangsverwaltung verliert der Eigentümer in dem - nach Maßgabe der §§ 148 I, 20 II, 21 II ZVG, §§ 1120f. BGB, §§ 864, 865 ZPO zu bestimmenden - Umfang der Beschlagnahme die Verwertungs-, d. h. Nutzungs- und Verwaltungsbefugnis; es entsteht - im Rahmen der vorbezeichneten Bestimmungen - ein "Sondervermögen" (RGZ 142, 83 (889)), welches, aus den Erträgen des Grundstücks gespeist, in Anwendung der §§ 155, 10 ZVG zur ausschließlichen Befriedigung der die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubiger bestimmt ist.

    Die hierin begründete Ungleichbehandlung gegenüber anderen Gläubigern aber findet im Gesetz keine Rechtfertigung (vgl. RGZ 142, 83 (92); BGH, WM 1978, 1326; vgl. auch LG Hannover, DWW 1978, 123 (124)), so dass der Mieter darauf verwiesen ist, ebenso wie andere Gläubiger des Vermieters auch einen vollstreckbaren Titel zu erwirken und dem Zwangsverwaltungsverfahren beizutreten (BGH, WM 1978, 1326; vgl. auch OLG Frankfurt, MDR 1983, 669).

  • ArbG Stuttgart, 06.12.2022 - 25 Ca 7031/21

    Wörtliches Angebot - rechtswidrige Anordnung von Kurzarbeit - COVID-19-Pandemie -

    Zuvielforderung meint dabei auch den auf die Anspruchsabwehr gerichteten Antrag der Beklagtenseite (AG Viersen, Urteil vom 11.12.2020 - 32 C 480/19, BeckRS 2020, 38565 Rn. 47; RG, Urteil vom 20.10.1933 - VII 107/33, RGZ 142, 83).
  • AG Geldern, 03.08.2011 - 4 C 242/09

    Entscheidet der Pilot, dass die Landung des Flugzeuges wegen des Wetters zu

    Da in der Vorschrift ein allgemeiner Rechtsgedanke zum Ausdruck kommt, ist sie über ihren Wortlaut hinaus auch zugunsten des Beklagten anwendbar, der nur zu einem geringfügigen Teil unterliegt (vgl. RGZ 142, 83, 84).

    Ein verhältnismä-ßig geringfügiges Abweichen der ergangenen gerichtlichen Entscheidung vom Begehren einer Partei soll dieser im Kostenpunkt nicht zum Nachteil gereichen (RGZ 142, 83, 84).

  • OLG Brandenburg, 11.03.2009 - 3 U 76/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksame Einbeziehung Allgemeiner

    Diese Regelung ist nicht allein zugunsten der klagenden, sondern - sinngemäß - auch zugunsten der beklagten Partei anwendbar, wenn sie lediglich zur Zahlung eines geringfügigen Betrages verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen wird (vgl. dazu RGZ 142, 83 f.; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 92 Rdn. 8; Saenger/Gierl, Hk-ZPO, 2. Aufl., § 92 Rdn. 16; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 92 Rdn. 11).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2022 - 2 O 5971/21

    Krankenversicherung, Versicherungsvertrag, Pflegeversicherung, Auskunft,

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, der entsprechend auch zugunsten der Beklagtenpartei anwendbar ist (RGZ 142, 83).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.04.2022 - 2 O 6097/20

    Beitragsanpassung: Vereinbarung eines niedrigeren auslösenden Faktors

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, der entsprechend auch zugunsten der beklagten Partei anwendbar ist (RGZ 142, 83).
  • LAG Berlin, 04.05.2001 - 6 Sa 479/01

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag in einem

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  • LG Köln, 18.03.2009 - 91 O 10/08

    Anwendbarkeit deutschen Rechts nach der Bestimmung der charakteristischen

    Die Vorschrift ist entsprechend anwendbar, wenn der Beklagten nur zu einem sehr geringfügigen Betrag verurteilt wird, im Übrigen die Klage aber abgewiesen wird (RGZ 142, 83 (84).
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